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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder sonst unzugänglich verlegte Abwasserleitungen, die
errichtet wurden, von einem Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen sind.
Daraus folgt, dass private Abwasserleitungen, die ausschließlich zum Sammeln und Fortleiten von Niederschlagswasser (Regenwasser) des Grundstücks errichtet wurden, nicht auf Dichtheit zu prüfen sind.
Im Ergebnis sind daher alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks auf Dichtheit zu prüfen, in denen
Wenn diese Regenwasserleitungen undicht sind, kann Schmutzwasser ins Erdreich austreten und somit auch in unser Grundwasser gelangen.
Von einigen Rückfragen wissen wir, dass Eigentümer Untersuchungsergebnisse anzweifeln, bzw. ihre Qualität überprüfen lassen möchten. Leider können wir als Stadtentwässerungsbetriebe Köln diese Dienstleistung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für Sie nicht übernehmen. Wir bedauern dies außerordentlich. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen der von Ihnen beauftragten Firma durch einen anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW
Gelegentlich erreichen uns auch Beschwerden über unzureichende Dienstleistungen und Vorgehensweisen einzelner Firmen. Wir sind gerne bereit, diese Informationen an die zuständigen Kammern weiterzuleiten. Da es uns aber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Sachverhalte von uns aus zu überprüfen und gegebenfalls gegen diese Firmen vorzugehen, empfehlen wir Ihnen sich unmittelbar an die jeweilige Kammer zu wenden.
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW
Gelegentlich erreichen uns auch Beschwerden über sehr teure Leistungen einzelner Firmen. Wir sind gerne bereit, diese Informationen an die zuständigen Kammern weiterzuleiten. Da es uns aber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Sachverhalte von uns aus zu überprüfen und gegebenfalls gegen diese Firmen vorzugehen, empfehlen wir Ihnen sich unmittelbar an die jeweilige Kammer zu wenden. Hierzu sind uns folgende Ansprechpartner benannt worden:
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW
Sachverständige der Industrie- und Handelskammer
Sachverständige der Handwerkskammern
Neutrale Unterstützung bekommen Sie auch bei unserem Partner, der Verbraucherzentrale.
Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotential.
Das hat auch eine Reihe unseriöser Firmen („Kanalhaie“) erkannt. Bei den „Kanalhaien“ arbeiten oftmals Drückerfirmen
und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen.
Die Drückerkolonnen gehen auf Kundenfang. Bevorzugt werden ältere Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Haustür angesprochen und regelrecht überrumpelt.
Aber auch jüngere Hauseigentümer sind vor den Machenschaften dieser dubiosen
Firmen nicht gefeit.
Die Masche der unseriösen Firmen ist ganz einfach: Es wird eine Kamerauntersuchung
der Grundleitung zu einem sehr geringen Pauschalpreis angeboten. Meist wird auf die
sofortige Unterzeichnung eines oftmals überteuerten oder sogar unnötigen Arbeitsauftrages gedrängt.
Es besteht kein Grund zur Eile! Vergleichen Sie in Ruhe die Preise der Fachfirmen für eine seriöse Dichtheitsprüfung, auch für eventuell notwendige Arbeiten an Ihren Abwasserkanälen!
Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!
Sehen Sie dazu die Sendung des WDR-Magazines "Markt" zu dubiosen Firmen
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserkanäle ist der 31.12.2015.
Vorgezogene Fristen gelten für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die Abwasserkanäle vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserkanäle, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.
Machen Sie jetzt den Grundstücks-Check. Geben Sie Ihre Adresse in die nebenstehende Suchmaske ein, und klicken Sie auf „Prüfungsfrist suchen". Dann erscheint die für Sie gültige Frist.
Wenn Sie einen Dichtheitsnachweis aus dem Neubau oder einer Sanierung Ihrer Abwasserkanäle haben welcher nach dem 01.01.1996 ausgestellt wurde, dann kann dieser ggf. nach Prüfung durch die Stadtentwässerungsbetriebe anerkannt werden.
Senden Sie diesen Beleg in Kopie an die:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Dichtheitsprüfung
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln
Sie erhalten nach der Prüfung Ihrer Unterlagen ein Antwortschreiben aus dem der nächste Prüftermin hervorgeht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür das dieses einige Wochen dauern kann.
Wenn Ihnen ein Schaden bekannt wird, bei dem Abwasser in das Erdreich einsickern kann, müssen Sie unverzüglich handeln.
Unter Umständen ist dieses Risiko durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt.
Sehen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach oder lassen Sie sich fachkundig beraten.
Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit der Kanäle verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und anderen Abwasser produzierenden Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
Die Dichtheitsprüfung muss von einem anerkannten Sachkundigen durchführt werden. Diese sachkundigen Personen sind auf der landesweiten Liste des Landes NRW aufgeführt.
Die anerkannten Sachkundigen finden Sie hier.
Ist der Schaden bereits lokalisiert, muss er beseitigt werden. Sollte z.B. nach einer Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck die Schadensstelle nicht bekannt sein, so muss diese zunächst lokalisiert werden. In der Regel geschieht dieses mit einer Kamerabefahrung.
Nach der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Wenn die Prüfung das Ergebnis „DICHT" hat und Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, muss die Bescheinigung an die Stadtentwässerungsbetriebe gesandt werden. Die Adresse lautet:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
DICHTHEITSPRÜFUNG
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln.
Außerhalb von Wasserschutzzonen müssen Sie die Prüfbescheinigung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Wir empfehlen Ihnen diese ebenfalls an uns zu senden. Nach Eingang der Bescheinigung senden Ihnen die StEB eine schriftliche Bestätigung des Eingangs sowie den neuen Prüftermin. Dieser ist nach 20 Jahren vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie das der Versand der Bestätigung einige Wochen dauern kann.
Ja. Der Grundstückseigentümer muss die Arbeiten ähnlich wie jeden anderen Handwerker beauftragen.
Die gesetzliche Grundlage ist die Abwassersatzung.
§ 14 Lage, Ausführung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlusskanäle:
(2) Die Herstellung, Unterhaltung, Veränderung, Ausbesserung, Erneuerung, Beseitigung, der Verschluss des Anschlusskanals und der Dichtheitsnachweis obliegen dem Anschlussberechtigten.
Dies kommt natürlich auf die Kalkulation der Unternehmer und den Aufwand vor Ort an. Die Kosten für ein Einfamilienhaus mit normaler Anschlusssituation (ca. 6-7 m) belaufen sich bei seriösen Anbietern auf ca. 300-500 Euro. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen fachkundigen Dienstleister beauftragen. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Oft bietet es sich auch an, sich mit weiteren Nachbar-Eigentümern zusammenzutun, um ein günstiges Angebot auszuhandeln.
Sie können Fördermittel von der KfW (Anstalt des öffentlichen Rechts, früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhalten.
Im Programm 141 wird die Dichtheitsprüfung und ggf. erforderliche Sanierungsarbeiten gefördert.
Wichtig!
Ein Vorziehen ist problemlos möglich. Ab dem Zeitpunkt der Prüfung beginnt dann die neue Frist von 20 Jahren. (bei privaten Abwasserkanälen)
Ein Verlängern der Frist ist generell nicht möglich, da diese gesetzlich vorgegeben ist.
Bitte senden Sie uns eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift, dass Ihre privaten Abwasserkanäle nach dem 01.01.1965 gebaut worden sind.
Für Abwasserkanäle mit industriellen oder gewerblichem Abwasser ist der Stichtag der 01.01.1990.
Senden Sie Ihre Erklärung an folgende Adresse:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
DICHTHEITSPRÜFUNG
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln
Sie bekommen, nach Prüfung, von den Stadtentwässerungsbetrieben eine Mitteilung über die neue Prüffrist. Bitte beachten Sie das der Versand der Mitteilung einige Wochen dauern kann.
Das ist wichtig, da Sie andernfalls an die Prüfung schriftlich erinnert und gegebenenfalls auch gemahnt werden. Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, haben wir einen Vordruck bereitgestellt. Die Erklärung kann allerdings auch formlos schriftlich erfolgen.
Für die Kölner Verhältnisse ist dies in der Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln geregelt.
Die Begriffsbestimmungen finden Sie in § 2 Ziffer 9 und 10. Die Zuständigkeit über die Lage und Unterhaltung der Anschlusskanäle ist im §14 Abs 2 geregelt.